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© Land Tirol | Alle MTB-Routen und Singletrails sind einheitlich beschildert und nach Schwierigkeiten klassifiziert.
19.06.2019
Autor: Dieter Stöhr, Landesforstdirektion Tirol
aus analyse:berg - jahrbuch Sommer 2019

TIROLER MOUNTAINBIKE-MODELL 2.0

Mountainbiken hat sich in den letzten 20 Jahren zu einer fixen Größe im Freizeitangebot für Einheimische und Urlaubsgäste entwickelt, obwohl das Radfahren auf Forst- und Almwegen, anders als in vielen anderen Alpenländern, in Österreich verboten ist.
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Das Land Tirol hat dieses Problem rechtzeitig erkannt und bereits im Jahr 1997 ein umfassendes Modell zur bedarfsgerechten Freigabe ausgewählter MTB-Strecken auf Basis von Nutzungsübereinkommen mit Wegehaltern bzw. Grundeigentümern ausgearbeitet. Dieses erfolgreiche Konzept wurde 2014 für den Bereich der Singletrails nochmals adaptiert und erweitert.
 

RECHTSGRUNDLAGE FÜR DAS MOUNTAINBIKEN IN ÖSTERREICH

Je nach Nutzungsart sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu beachten.
 
– WALD: Radfahren ist auf Forststraßen und auch auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen, die nach unterschiedlichen Gesetzen der Bundesländer errichtet wurden, in Österreich prinzipiell verboten. Das Österreichische Forstgesetz ermöglicht das Befahren von Forststraßen mit Fahrrädern nur mit Zustimmung des Wegerhalters. Auch für die Befahrung von Wanderwegen, die ebenfalls zur Waldfläche zu zählen sind, ist eine Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich.
 

– ALMEN: Hier bestehen Landesgesetze zum Schutz der Almen. In Tirol findet das Tiroler Feldschutzgesetz Anwendung: Almen, Wege und Bringungs- anlagen (Almwege) gehören zum Feldgut. Feldfrevel begeht jemand, der unbefugt auf landwirtschaftlichen Flächen fährt, …  – damit ist auch das Radfahren auf Almen inkl. Almwegen und Wanderwegen verboten.
 

– ÖDLAND: In einigen Bundesländern bestehen Landesgesetze, die ein Betreten des Hochgebirges oberhalb der Almregion gestatten, in anderen Bundesländern (z. B. Tirol) fehlt eine dezidierte gesetzliche Grundlage. Das Betreten des „Ödlandes“ erfolgt auf Wanderwegen im Zuge des Gemein-gebrauches, da zumindest die markierten Wanderwege seit langer Zeit widerspruchslos genutzt werden und das Wegerecht als ersessen gelten kann. Diese Voraussetzung dürfte für das Radfahren im Ödland nicht zutreffen, da die Voraussetzungen für das Ersitzen in den meisten Fällen nicht gegeben sind (Zeitdauer, …).
 
Diese restriktiven Regeln bedeuten, dass die Nutzung von Wegen für das Radfahren immer an ein Nutzungsübereinkommen mit dem Wegehalter und falls keiner vorhanden ist, mit dem Grundeigentümer gebunden ist.


BESTANDTEILE DES TIROLER MTB-MODELLS 2.0

Das MTB-Modell 2.0 bietet einen tirolweit einheitlichen Rahmen für die Freigabe von MTB-Routen und Singletrails durch Verträge mit Wegehaltern (MTB-Routen) bzw. Grundeigentümern (Singletrails). Es beinhaltet folgende Elemente:
 
Musterverträge für die Freigabe von Forst- und Almwegen bzw. Singletrails für das Radfahren. Der Wegehalter gibt den Weg für das Radfahren frei, die Haftungsrisken für das Radfahren werden auf den Vertragspartner (Gemeinde, Tourismusverband) übertragen. Ein Entgelt für die Einschränkung im Eigentumsrecht kann vereinbart werden (Voraussetzung für Landesbeitrag).
 
– Landesbeitrag zum Entgelt, das für die Einschränkung im Eigentumsrecht der Wegehalter/Grundeigentümer im Nutzungsübereinkommen vereinbart werden kann. Das Gesamtentgelt ist mit 0,45 €/lfm pro Jahr nach oben begrenzt, der Landesbeitrag beträgt aktuell  0,12 €/lfm pro Jahr.
 
– Subsidiäre Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung des Landes für Wegehalter/Grundeigentümer und Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen und der Wälder. Die Versicherung gilt für alle Arten von Wegen in Tirol (Forstwege, Almwege, Singletrails, Stege, Brücken, Interessenschaftswege etc.), nur das Straßenhalterhaftungsrisiko für Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen ist von dieser Versicherung nicht erfasst.
 
Versichert ist weiters das über das Wegehalter-Haftungsrisiko (inkl. Verkehrssicherungspflicht) hinausgehende Haftungsrisiko der befugten Bewirtschafter des Waldes, der Almen, des Landwirtschaftsbetriebes inkl. der Tierhalterhaftpflicht jeglicher Weidetiere (2019 nochmals  erweitert) sowie die Waldrandhaftung. Vom Versicherungsschutz umfasst sind Personen- und Sachschäden von Fahrern von Fahrzeugen jeglicher Art sowie von Fußgängern/Wanderern. Versichert sind Fälle leichter und grober Fahrlässigkeit.

Ein Rechtsschutz für strafrechtliche Verfahren (100.000,– €/Fall) ist ebenfalls inkludiert. Die Deckungssumme beträgt 5 Mio. €/Fall.
Finanziert wird das Versicherungspaket aus Mitteln des Tiroler Tourismusförderungsfonds.
 
Beschilderung für MTB-Routen und Singletrails nach landeseinheitlichem Standard (Leitsystem).
 
Schwierigkeitsklassen für MTB-Routen und Singletrails: Die Schwierigkeitsklassen wurden in Analogie zum System der Klassifikation der Skipisten definiert, wobei für MTB-Routen und Singletrails ein eigenes Einteilungsschema besteht. Ziel dieser Klassifikation ist es, die Eigenverantwortung der Radfahrer zu stärken und Unfälle zu verhindern, indem klar kommuniziert wird, welche Schwierigkeiten und typischen Gefahren auf der Strecke zu erwarten sind (siehe Beispiel).
 
– Verhaltensregeln: Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die MTB-Route primär ein Weg zur Bewirtschaftung von Almen und Wäldern ist, der auch für das Radfahren genutzt werden kann. Die Regeln weisen auf typische Gefahrenquellen, mit denen auf MTB-Routen zu rechnen ist, hin (abgestellte Traktoren, Holztransporte, nicht abgesicherte Gefahrenstellen, Vorrang für Wanderer, …).
 
– Förderungen für den Neubau von Singletrails. Das Land Tirol kann den Bau von Singletrails mit 50 % der Nettokosten fördern.
 
©Tirol Werbung Haiden Erwin, bikeboard.jpg © Tirol Werbung_Johne Katleen.jpg © Land Tirol

TRAILBAU HANDBUCH

In den letzten Jahren sind allein in Tirol mehr als 100 neue Singletrails entstanden. Teilweise wurden bestehende Wanderwege adaptiert, ein großer Anteil wurde aber vollständig neu gebaut. Da es auf diesem Gebiet in Tirol relativ wenig Erfahrungen gab, hat das Land Tirol gemeinsam mit einer Vielzahl von erfahrenen Trailbauern und -betreibern ein Handbuch gestaltet, das alle wichtigen Informationen zur Planung, Bauausführung und dem Betrieb von Singletrails beinhaltet.

Das Handbuch liefert den Behörden wichtige Grundlagen für die Genehmigung und Förderung von Singletrails (Naturschutzrecht, Forstrecht, Betriebsbewilligung) und hat in den letzten Jahren auch dazu beigetragen, die Ausführungsqualität und den Sicherheitsstandard der gebauten Trails deutlich zu verbessern.
Alle neu gebauten Trails sind seit 2018 mit einem System an Rettungspunkten ausgestattet, deren eindeutige Nummern und Koordinaten bei der Leitstelle Tirol hinterlegt sind.


WWW.RADROUTING.TIROL - DAS ROUTENNETZ

Derzeit (Stand 04/2019) bestehen in Tirol 6.000 Kilometer MTB-Routen und 300 Kilometer Singletrails.
Ein Teil des Routennetzes verläuft auf verkehrsarmen öffentlichen Gemeindestraßen. Die Summe der durch Verträge eigens für das Radfahren geöffneten Wege beträgt in Tirol aktuell ca. 3.500 Kilometer. Die Nutzungsübereinkommen für beinahe 700 MTB-Routen und Singletrails werden vom Landschaftsdienst des Landes Tirols in einer eigenen Datenbank verwaltet. Diese Datenbank steuert auch die Veröffentlichung der Routen im Internet. Alle MTB-Routen sind auch als Open-Government-Datensatz frei verwendbar und können so in eigene Kartendienste von Drittanbietern eingebunden werden.
 

BEISPIEL: SCHWIERIGKEITSGRAD MTB-ROUTE MITTELSCHWIERIG

Schwierigkeitsgrad MTB Modell © Land Tirol
Steigung: 5 % bis 12 %, auf kurzen Strecken max. 17 %.
Es treten unübersichtliche, kurvenreiche Streckenabschnitte auf. Mit KFZ-Verkehr, der die gesamte Wegbreite beansprucht, muss gerechnet werden.
Die Wegausstattung, unter anderem die Fahrbahnbeschaffenheit, Entwässerungseinrichtungen (z. B. Wasserspulen), Absperrvorrichtungen (z. B. Schranken), die Sicherheitseinrichtungen (z. B. fehlende
Geländer und Zäune) und Hinweise auf Gefahrenstellen, ist ausschließlich auf Wirtschaftsverkehr mit Traktoren und LKW ausgerichtet. Derartige Einrichtungen können an sich bereits Gefahrenstellen für Radfahrer darstellen.
Es ist mit Absperrungen der Strecke aus betrieblichen Erfordernissen (z. B. Holzschlägerung und -transport),
im Wegbereich lagernden Gütern, Betriebsmitteln und abgestellten Maschinen und Gefahrenstellen infolge
von Naturereignissen jederzeit zu rechnen. An die Weganlage anschließendes Steilgelände ist ungesichert.

Kategorie:   ALPINFORUM


Fotos © Land Tirol, Tirol Werbung, Katleen Johne, Erwin Haiden
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