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Hubschraubereinsatz Flugpolizei - BMI LPD Tirol

KOSTENPFLICHTIGE HUBSCHRAUBEREINSÄTZE
Seit 25. Mai 2018 verrechnet die Flugpolizei ihre Bergeeinsätze

04.03.2019
Autor: Werner Senn, Leiter der Abteilung II/7 Flugpolizei im BM.I
Diplomskilehrer, Polizei-Bergführer, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Als der Polizeihubschrauber am 25.05.2018 von der Leitstelle Vorarlberg zu einer Unverletzten-Bergung auf den Fundelkopf (2.400 Meter) in der Nähe der Gemeinde Brand gerufen wurde, war der Besatzung klar, dass dieser Einsatz unter einem neuen Blickwinkel gesehen werden muss. Denn der 25.05.2018 war jener Tag, an dem das neue Sicherheitspolizeigesetz in Kraft trat und somit eine Grundlage für die Verrechnung von Bergeeinsätzen ermöglicht wurde. 
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KEINE KOMFORTTRANSPORTE MEHR

Diese Gesetzesänderung wurde deshalb notwendig, weil der Polizeihubschrauber immer öfter Bergungen durchführen musste, die eher einem „Komforttransport“ glichen als einer Bergung aus lebensbedrohlicher Notlage.

So wurde also bei diesem Einsatz am Fundelkopf ein Vater mit seinen zwei Töchtern und einem Hund vom Gipfelgrat geborgen und zur Innerpalüd-Alpe geflogen. Die Urlauber hatten bei ihrer Tour den markierten Steig verlassen, waren unzureichend ausgerüstet, mussten wohl auch auf den Hund im felsdurchsetzten Gelände mehr als erwartet aufpassen und gestanden sich letztlich selbst die völlig unzureichende Tourenplanung ein. Die Bergsteiger erfüllten damit alle Parameter, die nunmehr eine Verrechnung ermöglichen.

Als einige Wochen später dann ein aufmerksamer Bergsteiger noch das Gipfelbuch des Fundelkopfes in Augenschein nahm, fand er folgenden Eintrag dieser Personen:

„Wir schreiben Geschichte! 3-köpfige Familie mit 4-beinigem Hund. Nach ungeplantem & mühsamen Aufstieg gönnen wir uns den Luxus, den Abstieg per Hubschrauber vorzunehmen.“ Neben diesem Eintrag wurde auch noch eine nette Wolke gezeichnet mit der Bezeichnung „Hub…Hub… Hubschraubereinsatz!“ 

Nun ist gerade dieser erste verrechenbare Fall ein Beleg dafür, dass solche Einsätze nicht mehr von der Allgemeinheit getragen werden können.
Dass ein solcher Einsatz auch für die Hubschrauberbesatzung manches Mal ein hohes Risiko darstellt, versteht sich von selbst. Immerhin mussten die Geborgenen bei böigen Windverhältnissen durch abgestütztes Landen mit einer Kufe vom Gipfelgrat geborgen werden.


WARUM ABER KONNTE BISHER KEINE VERRECHNUNG DURCH DIE POLIZEI ERFOLGEN?

Mit Inkrafttreten des Sicherheitspolizeigesetzes 1993 wurde die rechtliche Verpflichtung der Ersten Allgemeinen Hilfeleistung gesetzlich festgelegt. Wenn also Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gefährdet sind, dann gibt es einen gesetzlichen Auftrag der Polizei, diese Rechtsgüter zu schützen. Das Gesetz entstand allerdings zu einem Zeitpunkt, an dem der durchschnittliche Bergsteiger noch nicht mit Handy ausgestattet war. Meist wurden also die Bergsteiger zunächst vermisst und die Sachlage war unklar, die Polizei begann daraufhin mit der Suche und konnte die betreffenden Personen nicht selten in misslicher Lage im alpinen Gelände auffinden und dann bergen. Im heutigen Handyzeitalter kann demgegenüber der Bergsteiger sehr genau seine Situation schildern und wenn keine Verletzung vorliegt, ist dies auch kein klassischer Einsatzfall für einen Notarzthubschrauber.

Und so haben die Leitstellen bislang bei solchen Einsätzen auf den Polizeihubschrauber zurückgegriffen. Nachdem also die Erste Allgemeine Hilfeleistungspflicht ein Gesetzesauftrag ist, konnten für solche Einsätze keine Rechnungen gestellt werden. Dies führte aber in den letzten Jahren dazu, dass immer mehr Bergsteiger den Hubschrauber als eine Art „Komforttaxi“ benutzten, ganz nach dem Motto:
Wenn’s nicht mehr geht, holen wir den Polizeihubschrauber, der kostet ja eh nichts!
Angesichts dieser Entwicklung wurde nunmehr das Sicherheitspolizeigesetz dahingehend abgeändert, dass derjenige, der eine falsche Notmeldung abgibt, oder jener, der sich grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat, die Aufwendungen des Einsatzes selbst zu tragen hat.

Insgesamt wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes, also Mai bis 30. November 2018, 235 Einsätze geflogen wo unverletzte Bergsteiger geborgen wurden. Bei 82 Einsätzen und 139 geborgenen Personen wurde die Bergung in Rechnung gestellt. Damit wird gut ein Drittel der Bergeeinsätze verrechnet, wodurch der Allgemeinheit überbordende Kosten erspart werden und eine gewisse Eigenverantwortung am Berg auch in dieser Hinsicht wieder Bedeutung erlangt.


WIE HOCH IST DIE RECHNUNG BEI DIESEM EINSATZ AUSGEFALLEN?

Für den Einsatz am 25. Mai 2018 auf dem Fundelkopf wurde für eine Flugzeit von 30 Minuten ein Betrag in der Höhe von € 1.590,- in Rechnung gestellt.
Egon Weissheimer BM.I LPD Tirol Egon Weissheimer BM.I

NORMALERWEISE FLIEGT DER ÖAMTC, HELI TIROL ETC. - WANN FLIEGT DIE POLIZEI?

Der Hubschrauber der Flugpolizei wird von den Leitstellen primär dann angefordert, wenn es sich um die Bergung von unverletzten Personen handelt. Leider auch dann, wenn es sich um die Bergung von tödlich abgestürzten Personen handelt. Die Notarzthubschrauber werden zur Bergung von verletzten Personen über die Leitstelle angefordert.

Weiters fliegt die Polizei, wenn es sich um Suchflüge nach Abgängigen handelt, für sämtliche andere polizeiliche Aufgaben und als Unterstützung für die Länder im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes.


WIEVIELE BESATZUNGSMITGLIEDER SIND BEI EINEM EINSATZ DABEI?

Im Tagdienst besteht die Besatzung aus einem Piloten und einem Flight-Operator (dies ist ein ausgebildeter Polizeibergführer). Im Nachtdienst setzt sich die Besatzung aus zwei Piloten und einem FLIR-Operator zusammen, der die polizeitaktische Sonderausrüstung bedient.


WIEVIELE EINSÄTZE HATTE DIE FLUGPOLIZEI IM JAHR 2018 IN WELCHEN BEREICHEN? 

  • 4.850 Einsätze (davon 908 in der Nacht) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit bzw. im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung
  • 323 Einsätze zur Bergung von unverletzten Personen oder Personengruppen aus hochalpinen Regionen (teilw. klassische Lebensrettungen)
  • 538 Suchaktionen, die am Tag oder in der Nacht vom Hubschrauber des BM.I unterstützt wurden 
  • 250 Einsätze im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes (speziell Brandbekämpfung, Hochwasser-, Muren- und Lawineneinsätze) 

Kategorie:     ALPINFORUM

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Fotos © LPD Tirol, Egon Weissheimer BM.I, Christophorus Flugrettungsverein, Tirol Werbung, Protegear.com